Teilnahmebedingungen

1. Vertragsbestandteil
Für die Teilnahme an unseren Veranstaltungen gelten die im Folgenden aufgeführten Bedingungen.

2. Allgemeines
An unseren Bildungsmaßnahmen können Fach- und Führungskräfte aus allen Bereichen des Gastgewerbes teilnehmen; ein Anspruch auf Teilnahme besteht jedoch nicht. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Pro Betrieb sind maximal 2 Teilnehmer zum Seminar zugelassen. Eine Teilnahme am Seminar ist nur nach vorheriger schriftlicher Anmeldung möglich. Anmeldungen werden von uns in der Reihenfolge des Eingangs bestätigt.

3. Anmeldung
Bitte melden Sie sich schriftlich oder online auf dem RhönSprudel - Anmeldeformular an. Mit der Anmeldung erkennen Sie diese Teilnahmebedingungen an.
Mit der Übersendung der Buchungsbestätigung durch uns kommt der Vertrag zustande.
Sie haben die Möglichkeit, sich ausschließlich für eine Teilnahme zu geförderten Kursgebühren anzumelden. Sollten bei Ihnen die Voraussetzungen für eine geförderte Teilnahme nach Prüfung durch uns nicht bestehen, ist kein Vertrag zwischen Ihnen und der RhönSprudel-Genussakademie zustande gekommen. Wir werden Sie schriftlich darüber informieren. Sie haben dann die Möglichkeit, sich zu den regulären, nicht geförderten Kursgebühren anzumelden.

Zielgruppe der Förderung sind Mitarbeiter bzw. Fach- und Führungskräfte aus Unternehmen, die Mitglied der Dachmarke Rhön und/oder Gastronomiekunden der Fa. MineralBrunnen RhönSprudel sind. 

4. Fälligkeit, Ausschluss
Wir erheben für die Veranstaltungen Kursgebühren, die Ihnen vor Veranstaltungsbeginn in Rechnung gestellt werden. Wir behalten uns vor, angemeldete Teilnehmer, deren Kursgebühr nicht entrichtet ist, von der Teilnahme an unseren Veranstaltungen auszuschließen.

5. Rücktritt
Sollte Ihnen die Teilnahme trotz einer verbindlichen Anmeldung nicht möglich sein, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, damit andere Interessenten berücksichtigt werden können. Absagen sind schriftlich vorzunehmen und erfolgen bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Rücktritt bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn  ist eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 Prozent des Kostenbeitrages zu entrichten. Danach wird die volle Kostengebühr erhoben. Die gilt auch bei Nichterscheinen.

6. Vertretung
Sie können jederzeit einen Vertreter benennen, der in die Rechte und Pflichten Ihres Vertrages eintritt. In diesem Fall haften der Vertreter und Sie als Gesamtschuldner für den Kostenbeitrag.

7. Veranstaltungsausfall
Sollte es vorkommen, dass wir die Veranstaltung räumlich und/oder zeitlich verlegen oder absagen müssen, benachrichtigen wir Sie umgehend. Wenn wir eine Veranstaltung absagen oder verlegen müssen, erhalten Sie selbstverständlich bereits bezahlte Kostenbeiträge umgehend zurück.  Weitere Ansprüche aufgrund einer Veranstaltungsabsage oder –verlegung bestehen ausdrücklich nicht.

Wir behalten uns das Recht vor, Ersatzdozenten mit gleicher Qualifikation einzusetzen.